FAQ

Häufige Fragen zu unseren Studienprogrammen.

Gruppen (2)

Tatsächlich ist mit den Aufgaben, die in einer Gruppe zu bearbeiten sind, ein teilweise nicht unerheblicher Koordinationsaufwand verbunden. Insofern ist verständlich, wenn im Laufe des Studienprogramms bisweilen die Frage nach dem Sinn solcher Aufgaben gestellt wird.
Unsere Überlegung bei den Gruppenaufgaben ist folgende: Bestimmte Lehr-/Lernziele lassen sich in Einzelarbeit nur schwer erreichen, sondern erfordern eine "diskursive Auseinandersetzung", wie sie etwa im klassischen Seminar an der Universität stattfinden soll. So z.B. wenn es um die Formulierung und Artikulation einer eigenen Position geht, um das Verstehen und angemessen "kritische" Eingehen auf andere Meinungen, das Zusammentragen und -fassen unterschiedlicher Positionen und den damit zusammenhängenden überfachlichen Qualifikationen, wie z.B. Aktivitäten in einer Gruppe koordinieren können, mit Schwierigkeiten und Konflikten mit Mitteln der netzbasierten Kommunikation umgehen können usw. Dies macht u.E. einen wesentlichen Aspekt eines wissenschaftlich fundierten Bildungsangebotes aus, dem es nicht nur an der Vermittlung vorgefertigter Inhalte gelegen ist, sondern das einen individuellen Bezug für den Einzelnen ermöglichen möchte. (Übrigens: Es ist keineswegs immer einfach, "gute" Gruppenaufgaben zu konstruieren, die diesem Anspruch genügen. Und es gelingt uns auch nicht immer .. )
 

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Ihre/n  Tutor/in, gemeinsam werden wir versuchen, einen Weg zu finden, das Problem zu lösen.

Kosten (2)

Die Teilnahmegebühr für ein Studienmodul a 5 Leistungspunkte beträgt zur Zeit 600,00 Euro. Hinzu kommt die Verwaltungsgebühr der Universität (zur Zeit 43 € pro Semester).

Nein, die Rechnung der Universität über die Teilnahmegebühr weist keine Mehrwertsteuer aus.

Zunächst muss der Beitrag in einem Studienmodul eingestellt werden und in der Detailansicht sichtbar sein. Um zur Detailansicht eines Beitrag zu gelangen, klickt man z.B. auf den Titel des Beitrag unter den Neuigkeiten eines Studienmoduls:

Auf der Detailansicht erscheint ein Auswahlfeld mit dem Text "Diesen Beitrag einreichen...". Dort die Lernaufgabe auswählen, zu der dieser Beitrag eingereicht werden soll:

Danach erscheint ein Formular um eine Einreichung zu erzeugen. In diesem Formular ist unter "Beitrag einreichen" der entsprechende Beitrag ausgewählt:

Optional können noch weitere Inhalte in diesem Formular eingestellt werden. Bitte zum Schluß die Einreichung als "in Bearbeitung" oder "Eingereicht" kennzeichnen und auf "Speichern" klicken.

 

Die Bearbeitung erfolgt anhand eines zeitlichen Rasters mit "Meilensteinen", anhand derer das Medienprojekt auszuarbeiten ist. Die Meilensteine sprechen Sie mit Ihrem Projektbetreuer ab.

Um Ihr Medienprojekt umzusetzen, müssen Sie prüfen, ob Sie über die technischen Voraussetzungen privat oder an Ihrem Arbeitsplatz verfügen ("Machbarkeit").

Im Rahmen des Medienprojekts sollen die Anwendung erlernter Konzepte und eine eigenständige Vertiefung der Inhalte in dem jeweiligen beruflichen Kontext erfolgen.
Bei der Wahl des Medienprojektes sind Sie relativ frei: auf der Grundlage unserer Vorgaben zu den Rahmenbedingungen und den vorgegebenen Ablaufplänen erstellen Sie ein Exposé, das die Idee Ihres Projektes erläutert. Die Tutor/innen prüfen, ob die zu Grunde liegende Idee "machbar" und inhaltlich "adäquat" ist. Sie erhalten bei positivem Ausgang ein GO! Danach bearbeiten Sie anhand der vereinbarten Meilensteine bestimmte Arbeitsschritte durch.
 

Sie können z.B. einen Medienprojektvorschlag einreichen, der in Ihr Arbeitsumfeld integrierbar ist bzw. aus Ihrem Arbeitsumfeld stammt. Sie reichen hierzu ein von Ihnen erstelltes Exposé ein. Es werden vor allem Umfang, Ausrichtung und Machbarkeit des angestrebten Medienprojektes geprüft und sie erhalten eine Mitteilung über die Annahme des Projektvorschlages.

Nachdem ein neues Profilbild hochgeladen wird, soll die Seite einmal neugeladen werden (F5 drucken). Sollte das Problem weiterhin bestehen, muss der Cache des Browsers gelöscht werden. Dafür können Sie folgende Links zu Rate ziehen:

Im Rahmen eines Master-Programms am Duisburg Learning Lab können bis zu 60 Leistungspunkte für andernorts erworbene Kompetenzen angerechnet werden.
Bitte reichen Sie eine detaillierte Auflistung von Tätigkeiten, besuchten Weiterbildungsmaßnahmen, ehrenamtlichen Tätigkeiten etc. ein, aus denen der Umfang und die Art ihrer Beteiligung sichtbar wird. Ebenso können Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiums im Master-Programm im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbewertung vorzunehmen.
Auf dieser Grundlage - und ggfs. einem Interview - stuft der Prüfungsausschuss die Nachweise ein, stellt die Anrechbarkeit von erworbenen Kompetenzen ein und legt den Umfang der ggfs. darüber hinaus zu besuchenden zusätzlichen Studienmodule fest.
 

Für den Studiengang M.A. Educational Media sind Kompetenzen anrechenbar, die Sie in folgenden Tätigkeiten erworben haben:
Pädagogik/Bildungswissenschaften: z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Lehr-/Trainer-/Mentorentätigkeiten, Unterrichts-/ Kurskonzeption, Konzeption und Entwicklung von Bildungsmedien
Evaluation und empirische Forschungsmethoden: z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Konzeption, Durchführung und Auswertung sowie Fortbildung in diesem Bereich
IT & Technik: z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Anwendung von E-Learning Werkzeugen über einen längeren Zeitraum, Programmierung, Administrative Tätigkeiten. Medienproduktion oder Weiterbildung in diesem Bereich
Marketing, Kommunikation : z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Erstellung von Werbematerialien, Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Marketingstrategien oder Weiterbildung in diesem Bereich
Projektmanagement mit Führungsaufgaben : z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Projektplanung/ Projektorganisation/ Controlling und Weiterbildung in diesem Bereich, Mitarbeiterverantwortung
Informations-, Dokumentations-, Wissensmanagement: z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Bibliothekstätigkeiten, Übernahme von Wissensmanagement-Aufgaben, Prozessplanung und - optimierung oder Weiterbildung in diesem Bereich.

Einreichung
Bitte erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Tätigkeiten, die Sie in zur Anrechnung einbringen wollen, mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der Tätigkeit
- Einrichtung / Arbeitgeber
- Art der Beschäftigung (ehrenamtlich / erwerbstätig)
- Umfang (Zeitraum, Vollzeit-/Teilzeit? oder Stunden insgesamt)
- erworbene Kompetenzen mit Zuordnung zu den o.g. Themenbereichen (Selbsteinschätzung)
- Referenzperson mit Anschrift und Telefonnummer (wenn möglich bzw. sinnvoll)
 

Fügen Sie für jede Position, wenn möglich, einen Beleg in Kopie hinzu, mit der die Tätigkeit / Kompetenz nachgewiesen werden kann.
Reichen Sie die Liste möglichst frühzeitig ein und nehmen Sie Kontakt auf zur Studienberatung.
Wir bemühen uns um umgehende Prüfung Ihrer Unterlagen.
Für die Prüfung der Anrechenbarkeit werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt.
 

Interessierte ohne Studium können einzelne Module buchen und auf diese Weise ein Zertifikat der Universität Duisburg-Essen erhalten. Beachten Sie allerdings: Diese Leistungen können später nur auf das Master-Studium angerechnet werden, wenn Sie die Voraussetzungen für das Master-Studium erfüllen (u.a. erster Studienabschluss & Berufserfahrung).

Sie müssen mit FÜNF Stunden Arbeitsaufwand/Woche pro Studienmodul rechnen.

Insgesamt umfasst das Master-Studienprogramm bei Belegung von drei Studienmodulen a fünf Leistungspunkte pro Semester vier Semester und damit 2 Jahre.

Wir bemühen uns, die Termine möglichst frühzeitig bekannt zu geben. Die Termine werden im Startfenster des Online-Campus gemeldet.

Ja. Bitte teilen Sie Ihre Urlaubszeiträume möglichst frühzeitig Ihrem/r Tutor/in und Ihrer Lerngruppe mit, so dass wir die Einreichungsfrist der Lernaufgaben und die Koordinination der Lerngruppenaufgabe ggf. vorziehen/anpassen können.

Ja. Die Erfahrung zeigt, dass die Präsenzphase ein ganz wesentliches Element in einem Fernstudienprogramm ist. Deswegen ist die Teilnahme verpflichtend. Wir geben die Termine frühzeitig bekannt, so dass Sie planen können.

Im  Master-Abschlussmodul erstellen Sie Ihre Masterarbeit. Im Rahmen des Abschluss ist die Masterarbeit in einem Kolloquium vorzustellen.

Für das Zertifikat sind mindestens die drei Pflicht-Module (Lernen mit Medien, Didaktisches Design, Medienprojekt) zu absolvieren: 

 

Sie belegen das Modul gemeinsam mit den Studierenden des Master-Programms und den
Teilnehmenden von Einzelmodulen. Für den Erhalt des Zertifikats ist die erfolgreiche Bearbeitung der Module erforderlich.
Ein Studienmodul erfordert eine Lernzeit von etwa 5 Stunden pro Woche

 

Sie müssen mit FÜNF Stunden Arbeitsaufwand/Woche pro Studienmodul rechnen. Insgesamt umfasst das Master-Studienprogramm bei Belegung von drei Studienmodulen a fünf Leistungspunkte pro Semester vier Semester und damit 2 Jahre

Ja. Die Erfahrung zeigt, dass die Präsenzphase ein ganz wesentliches Element in einem Fernstudienprogramm ist. Deswegen ist die Teilnahme verpflichtend. Wir geben die Termine frühzeitig bekannt, so dass Sie planen können.

In den Online-Studienmodulen erhalten Sie in bestimmten zeitlichen Abständen Lernmaterialien mit Lernaufgaben, die sie alleine oder mit Anderen gemeinsam bearbeiten sollen. Die Materialien eines Studienmoduls sind in Lerneinheiten unterteilt und werden "getaktet" verschickt.
In den Präsenz-Studienmodulen ist der Präsenzanteil höher. Hier findet ein zusätzlicher Termin, ca. in der Mitte des Semesters, in Duisburg oder einem anderen Ort statt. Termine und Orte werden vor dem Semester / vor der Belegung bekannt gegeben.
 

Eine Lerneinheit umfasst jeweils den zu bearbeitenden Studienbrief, die Lernaufgaben sowie weitere Lehr-/Lernmaterialien, die von Ihnen innerhalb eines Taktes zu bearbeiten sind.

Ein Takt ist die kleinste zeitliche Einheit des Studienprogramms und umfasst drei Wochen. Innerhalb eines Taktes sind bestimmte Studienmaterialien zu bearbeiten (Studienbriefe, weitere Ressourcen und Lernaufgaben).

Sie bearbeiten innerhalb des Masterstudienprogramms mehrere Studienmodule. Ein Studienmodul erstreckt sich über ein Semester und umfasst mehrere Lerneinheiten. Studienmodule werden mit einer Prüfung abgeschlossen (z.B. Klausur, Projektarbeit, mündliche Prüfung). Die Art der Abschlussprüfung wird zu Beginn des Semesters mitgeteilt. 

Die zeitliche Taktung der Materialien soll die Organisation des Lernprozesses unterstützen. Die Zeitspanne von drei Wochen erweist sich als günstig, lässt sie doch zum einen genügend Raum für eine individuelle Zeitplanung und bietet gleichzeitig den Tutor/innen die Möglichkeit, Ihren Lernweg aktiv zu verfolgen und zu begleiten. Darüber hinaus setzen die Gruppenaufgaben eine parallele Bearbeitung der Studienbriefe voraus.

Ja, für das Zustandekommen eines Moduls sind mindestens 10 Teilnehmer/innen nötig.

Teilnehmende erhalten lediglich die Erlaubnis zur Nutzung im Rahmen des Studienprogramms. Die Materialien wurden von Autor/innen für das Studienprogramm entwickelt und sind entsprechend geschützt; Sie dürfen die Materialien (auch Klausuren) - auch an Studierende anderer Semester - nicht weitergeben. Wenn Sie Ideen für anderen Nutzungen und Einsatzmöglichkeiten haben, sprechen Sie mit uns! Wir finden sicherlich ein attraktives Lizenzmodell für Sie!

Ja. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Präsenzveranstaltungen Ihre Bindung zur Modulgruppe verstärkt. Zum anderen werden auf den Präsenzveranstaltungen die für den Abschluss eines Kurses notwendigen Klausuren geschrieben.

Ja, es ist möglich sich vor Prüfungsbeginn offiziell von einer Prüfung abzumelden (bei ute.dill@uni-due.de). Sollte der Nachschreibetermin nicht mehr im selben, sondern erst im nächstes Semester (http://www.uni-due.de/zentralverwaltung/semestertermine.shtml) möglich sein bzw. angeboten werden, ist vor der Prüfung der Verwaltungsbeitrag zu entrichten. 

Im  Master-Abschlussmodul erstellen Sie Ihre Masterarbeit. Im Rahmen des Abschluss ist die Masterarbeit in einem Kolloquium vorzustellen.

Schließt ein Modul mit einer Klausur am Ende des Modules ab, kann Grundlage der Klausur z.B. ein Fallbeispiel sein, anhand dessen Sie die Studieninhalte anwenden. Je Modulklausur wird eine Bearbeitungszeit von etwa einer Stunde zu Grunde gelegt. Die Klausuren werden auf der Präsenzveranstaltung bearbeitet.

Die Korrektur und Kreditierung der Lernaufgaben sollte 10 Werktage nach Einreichungstermin nicht überschreiten.
Die Korrektur und Benotung der Klausuren findet in der Regel innerhalb von sechs Wochen statt.
 

Sie müssen alle Vorleistungen erfolgreich absolviert haben. Dies bedeutet in der Regel, dass die entsprechenden Lernaufgaben zeitgerecht eingereicht und positiv bewertet wurden.

Es gilt die Prüfungsordnung lt. "Amtlichen Bekanntmachungen" zum Zeitpunkt des Beginns Ihres Studiums

Wenn eine Klausur nicht bestanden wurde, kann diese wiederholt werden. Sollte auch diese nicht ausreichend bewertet werden, wird eine mündliche Prüfung durchgeführt, deren Nicht-Bestehen den Ausschluss aus dem Studienprogramm zur Folge hat.

Die Lernaufgaben dienen dazu, die Auseinandersetzung mit den Lerninhalten anzuregen. Sie sollen verhindern, dass ein bloß oberflächliches Lesen der Studienmaterialien erfolgt. Darüber hinaus sind die Gruppenaufgaben so angelegt, dass eine inhaltliche Auseinadersetzung in der Gruppe oder zumindest eine Koordination der Gruppenleistung stattfindet. Hierbei wäre eine Bewertung der Leistung mit Noten wenig zielführend. Es geht vielmehr darum festzustellen, ob eine hinreichende Auseinandersetzung statt gefunden hat oder nicht und damit die Voraussetzungen vorliegen, um erfolgreich an der Klausur teilnehmen zu können.

Sie sind ein Weiterbildungsstudierender und können sich entweder als "Gasthörer" oder als "besonderer Gasthörer" anmelden.

Besonderer Gasthörer gemäß § 62 (Hochschulgesetz)

Weiterbildungsstudierende an der Universität Duisburg-Essen haben den Status "besonderer Gasthörer" gemäß § 62 (Hochschulgesetz). Sie sind berechtigt Prüfungen abzulegen und erhalten Leistungspunkte für erfolgreich absolvierte Studienmodule. Bitte beachten Sie die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen. Da die Studienprogramme modular aufgebaut sind, können Sie entweder nur ein Modul oder mehrere Module in einem Semester belegen. Wenn Sie die drei Pflichtmodule absolviert haben, erhalten Sie ein Zertifikat. Für einzeln absolvierte Studienmodule erhalten Sie eine Bescheinigung über die erworbenen Leistungspunkte.

Gasthörer gemäß § 52 Abs. 3  (Hochschulgesetz)

Bewerberinnen und Bewerber, die ein Einzelmodul belegen bzw. sich für ein oder mehrere Module im Rahmen des Zertifikatskurses anmelden, werden als Gasthörerinnen oder Gasthörer gemäß § 52 Abs. 3 HG zugelassen. Als Nachweis der Qualifikation ist kein Hochschulabschluss erforderlich (s. Zulassungsvoraussetzungen). Vorausgesetzt werden ein Abitur (oder Mittleren Reife) und eine einjährige affine Berufserfahrung. Gasthörerinnen und Gasthörer gemäß § 52 Abs. 3 HG sind nicht berechtigt, durch Prüfungen Leistungspunkte zu erwerben. Die erfolgreiche Teilnahme an Studienmodulen (Inhalt und Workload) wird bescheinigt. Eine Anrechnung auf die Studienprogramme Educational Media und Educational Leadership sind möglich.    

Was Sie bedenken sollten: Sie können ein einzelnes Studienmodul sowohl als "Gasthörer" als auch als "besonderer Gasthörer" im Rahmen des Masterstudienprogramms belegen. Wenn Sie sich nicht im Masterstudienprogramm immatrikulieren, sondern Gasthörer gemäß § 52 Abs. 3 HG sind, dann können wir Ihnen lediglich die Absolvierung des Moduls bescheinigen (Dauer, Umfang, Titel), aber keine Leistungspunkte vergeben. Das bedeutet: Für die Anrechnung im Studienprogramm Educational Media ist diese Einschränkung nicht relevant, denn wir rechnen die bei uns absolvierten Module voll und problemlos an, sollten Sie sich später für das Studienprogramm anmelden und über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen verfügen. Als Gasthörer erhalten Sie jedoch keine Bescheinigung über erworbene Leistungspunkte, die Sie z.B. zur Anrechnung in anderen Studiengängen einreichen könnten. Sollten Sie über die erforderlichen Voraussetzungen für das Masterstudium verfügen, ist es ggf. empfehlenswert sich direkt für ein Studienprogramm anzumelden (auch wenn vorerst nur ein Modul oder der Zertifikatskurs angestrebt wird).

Sowohl für Gasthörer als auch für besondere Gasthörer beträgt die Teilnahmegebühr für ein Studienmodul mit einem Workload von 150 Stunden zur Zeit 600,00 Euro. Hinzu kommt die Verwaltungsgebühr der Universität (zur Zeit 43 € pro Semester).

Im Rahmen eines Master-Programms am Duisburg Learning Lab können bis zu 60 Leistungspunkte für andernorts erworbene Kompetenzen angerechnet werden.
Bitte reichen Sie eine detaillierte Auflistung von Tätigkeiten, besuchten Weiterbildungsmaßnahmen, ehrenamtlichen Tätigkeiten etc. ein, aus denen der Umfang und die Art ihrer Beteiligung sichtbar wird. Ebenso können Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen angerechnet werden, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt wird. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studiums im Master-Programm im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbewertung vorzunehmen.
Auf dieser Grundlage - und ggfs. einem Interview - stuft der Prüfungsausschuss die Nachweise ein, stellt die Anrechbarkeit von erworbenen Kompetenzen ein und legt den Umfang der ggfs. darüber hinaus zu besuchenden zusätzlichen Studienmodule fest.
 

Für den Studiengang M.A. Educational Media sind Kompetenzen anrechenbar, die Sie in folgenden Tätigkeiten erworben haben:
Pädagogik/Bildungswissenschaften: z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Lehr-/Trainer-/Mentorentätigkeiten, Unterrichts-/ Kurskonzeption, Konzeption und Entwicklung von Bildungsmedien
Evaluation und empirische Forschungsmethoden: z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Konzeption, Durchführung und Auswertung sowie Fortbildung in diesem Bereich
IT & Technik: z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Anwendung von E-Learning Werkzeugen über einen längeren Zeitraum, Programmierung, Administrative Tätigkeiten. Medienproduktion oder Weiterbildung in diesem Bereich
Marketing, Kommunikation : z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Erstellung von Werbematerialien, Konzeption, Entwicklung und Durchführung von Marketingstrategien oder Weiterbildung in diesem Bereich
Projektmanagement mit Führungsaufgaben : z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Projektplanung/ Projektorganisation/ Controlling und Weiterbildung in diesem Bereich, Mitarbeiterverantwortung
Informations-, Dokumentations-, Wissensmanagement: z.B. erworbene Kompetenzen in den Bereichen Bibliothekstätigkeiten, Übernahme von Wissensmanagement-Aufgaben, Prozessplanung und - optimierung oder Weiterbildung in diesem Bereich.

Einreichung
Bitte erstellen Sie eine Übersicht Ihrer Tätigkeiten, die Sie in zur Anrechnung einbringen wollen, mit folgenden Angaben:
- Beschreibung der Tätigkeit
- Einrichtung / Arbeitgeber
- Art der Beschäftigung (ehrenamtlich / erwerbstätig)
- Umfang (Zeitraum, Vollzeit-/Teilzeit? oder Stunden insgesamt)
- erworbene Kompetenzen mit Zuordnung zu den o.g. Themenbereichen (Selbsteinschätzung)
- Referenzperson mit Anschrift und Telefonnummer (wenn möglich bzw. sinnvoll)
 

Fügen Sie für jede Position, wenn möglich, einen Beleg in Kopie hinzu, mit der die Tätigkeit / Kompetenz nachgewiesen werden kann.
Reichen Sie die Liste möglichst frühzeitig ein und nehmen Sie Kontakt auf zur Studienberatung.
Wir bemühen uns um umgehende Prüfung Ihrer Unterlagen.
Für die Prüfung der Anrechenbarkeit werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt.
 

Sie können die Berufserfahrung bereits vor oder während des Erststudiums erworben haben.