Bin ich ein Studierender, wenn ich mich einschreibe?
Sie sind ein Weiterbildungsstudierender und können sich entweder als "Gasthörer" oder als "besonderer Gasthörer" anmelden.
Besonderer Gasthörer gemäß § 62 (Hochschulgesetz)
Weiterbildungsstudierende an der Universität Duisburg-Essen haben den Status "besonderer Gasthörer" gemäß § 62 (Hochschulgesetz). Sie sind berechtigt Prüfungen abzulegen und erhalten Leistungspunkte für erfolgreich absolvierte Studienmodule. Bitte beachten Sie die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen. Da die Studienprogramme modular aufgebaut sind, können Sie entweder nur ein Modul oder mehrere Module in einem Semester belegen. Wenn Sie die drei Pflichtmodule absolviert haben, erhalten Sie ein Zertifikat. Für einzeln absolvierte Studienmodule erhalten Sie eine Bescheinigung über die erworbenen Leistungspunkte.
Gasthörer gemäß § 52 Abs. 3 (Hochschulgesetz)
Bewerberinnen und Bewerber, die ein Einzelmodul belegen bzw. sich für ein oder mehrere Module im Rahmen des Zertifikatskurses anmelden, werden als Gasthörerinnen oder Gasthörer gemäß § 52 Abs. 3 HG zugelassen. Als Nachweis der Qualifikation ist kein Hochschulabschluss erforderlich (s. Zulassungsvoraussetzungen). Vorausgesetzt werden ein Abitur (oder Mittleren Reife) und eine einjährige affine Berufserfahrung. Gasthörerinnen und Gasthörer gemäß § 52 Abs. 3 HG sind nicht berechtigt, durch Prüfungen Leistungspunkte zu erwerben. Die erfolgreiche Teilnahme an Studienmodulen (Inhalt und Workload) wird bescheinigt. Eine Anrechnung auf die Studienprogramme Educational Media und Educational Leadership sind möglich.
Was Sie bedenken sollten: Sie können ein einzelnes Studienmodul sowohl als "Gasthörer" als auch als "besonderer Gasthörer" im Rahmen des Masterstudienprogramms belegen. Wenn Sie sich nicht im Masterstudienprogramm immatrikulieren, sondern Gasthörer gemäß § 52 Abs. 3 HG sind, dann können wir Ihnen lediglich die Absolvierung des Moduls bescheinigen (Dauer, Umfang, Titel), aber keine Leistungspunkte vergeben. Das bedeutet: Für die Anrechnung im Studienprogramm Educational Media ist diese Einschränkung nicht relevant, denn wir rechnen die bei uns absolvierten Module voll und problemlos an, sollten Sie sich später für das Studienprogramm anmelden und über die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen verfügen. Als Gasthörer erhalten Sie jedoch keine Bescheinigung über erworbene Leistungspunkte, die Sie z.B. zur Anrechnung in anderen Studiengängen einreichen könnten. Sollten Sie über die erforderlichen Voraussetzungen für das Masterstudium verfügen, ist es ggf. empfehlenswert sich direkt für ein Studienprogramm anzumelden (auch wenn vorerst nur ein Modul oder der Zertifikatskurs angestrebt wird).
Sowohl für Gasthörer als auch für besondere Gasthörer beträgt die Teilnahmegebühr für ein Studienmodul mit einem Workload von 150 Stunden zur Zeit 600,00 Euro. Hinzu kommt die Verwaltungsgebühr der Universität (zur Zeit 43 € pro Semester).

